Rahmenbedingungen der Behandlung

Psychotherapeutische Praxis Schregel

Wenn Sie Interesse an der Behandlung in unserer Praxis haben, melden Sie sich bitte telefonisch zu den angegebenen Sprechzeiten. Ihre Kontaktdaten werden aufgenommen und Sie erhalten Informationen über das weitere Vorgehen bis zum Erstkontakt. Bitte beachten Sie, dass es vor Aufnahme der Therapie in der Regel zu einer Wartezeit kommen wird.

Vor jeder Behandlung findet eine psychotherapeutische Sprechstunde statt, die der ersten diagnostischen Abklärung dient. Sie können hinsichtlich des passenden Behandlungssettings beraten werden. Wird eine ambulante Therapie empfohlen, stehen Ihnen in der Folge (ggf. nach einer weiteren Wartezeit) bis zu vier Probesitzungen zur Verfügung. Nach diesen Sitzungen entscheiden Sie gemeinsam mit dem Therapeuten, ob eine Therapie begonnen wird.

Eine Psychotherapie ist zeitlich begrenzt.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Verhaltenstherapie unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu sind eine vorhergehende Antragsstellung, ein ärztlicher Konsiliarbericht und ggf. eine externe Begutachtung des Antrags notwendig. In der Regel werden zunächst 12 Stunden Kurzzeittherapie beantragt, dann ggf. weitere 12 Stunden. Sollte dieses Kontingent nicht ausreichen, ist gemeinsam zu überlegen, ob es sinnvoll und nutzbringend ist, die Therapie für ein weiteres festgelegtes Stundenkontingent weiterzuführen. Dies hängt davon ab, wie die Entwicklung der Symptomatik bis dahin verlaufen ist und ob weitere Fortschritte zu erwarten sind. Für privat Versicherte gelten aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Tarife andere Bedingungen. Hierzu erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Krankenversicherung.

Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Bitte halten Sie alle vereinbarten Termine pünktlich ein. Sollten Sie verhindert sein, sagen Sie den Termin bitte so früh wie möglich ab.

Kosten Krankenkassen